Frost gerne – aber nicht in der Biotonne

Tipps in frostigen Zeiten

 

Im Winter besteht die Gefahr, dass Abfälle in den Behältern festfrieren, dieses Problem wird häufig unterschätzt. Dadurch kann es passieren, dass die Abfallbehälter nur teilweise bzw. gar nicht geleert werden können. Die Müllwerker geben in der kalten Jahreszeit ihr Bestes. Sie können die Behälter nur begrenzt am Fahrzeug anschlagen, um Abfälle zu lösen. Ist der Inhalt aber eingefroren, hat die Müllabfuhr keine Chance den Behälter vollständig leer zu bekommen. Das Material der Behälter könnte brechen und diese unbrauchbar werden lassen.

 

Es gibt allerdings einige Möglichkeiten, die Abfallbehälter „winterfest“ zu machen. Hier ein paar winterfeste Tipps:

  • Im Idealfall stehen die Behälter geschützt hinter Häuserwänden, Mauern oder in Garagen. Wenn möglich, sollten sie erst früh am Entleerungstag zur Abholung bereitgestellt werden. Hilfreich ist es auch, unter den Behälter eine Styroporplatte auszulegen, um das Anfrieren zu vermindern.
  • Damit der Abfall nicht anfriert, können die jeweiligen Abfallbehälter mit Zeitungspapier, Pappe oder Eierkartons ausgelegt werden.
  • Feuchte Küchenabfälle sollten Sie gut abtropfen lassen und dann in Zeitungspapier oder Papiertüten einwickeln, bevor sie in die Behälter geworfen werden.
  • Bitte verwenden Sie keine kompostierbaren Bio-Plastikmüllbeutel
  • Feuchte Gartenabfälle und nasses Laub begünstigen in der kalten Jahreszeit das Festfrieren in der Biotonne
  • Drücken Sie die Abfälle im Winter niemals fest in den Behälter, immer locker einfüllen
  • Achten Sie in der kalten Jahreszeit darauf, dass der Deckel immer verschlossen ist

 

Wer die Möglichkeit hat, sollte den Behälter einen Tag vor der Abfuhr in der Garage oder einem anderen geschützten Platz unterstellen. Sollte der Inhalt der Tonne trotz aller Vorsichtsmaßnahmen einmal einfrieren, bleibt nichts anderes übrig, als selbst zum Spaten zu greifen und die Abfälle vorsichtig aufzulockern. Dieses ermöglicht zumindest einen Großteil des Inhaltes zu entleeren.

Auch wenn es bitter klingt: Es besteht kein Anspruch, die Abfallentsorgungsgebühr zu reduzieren, wenn festgefrorener Abfall nicht abgefahren werden kann. Auch können aus wirtschaftlichen Gründen im Sinne aller Gebührenzahler keine zusätzlichen Touren für diese Einzelfälle eingeschoben werden.